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Pflegereform 2022-2024

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem Jahr 2022 wurden drei Pflegereformpakete mit rund 45 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um 

  • die Situation der pflegebedürftigen Personen zu verbessern
  • pflegende Angehörige zu entlasten
  • den Pflegeberuf zu stärken und
  • die Ausbildung zu fördern.

Das Pflegereformpaket I von 12. Mai 2022 enthält Maßnahmen, die die Position von Beschäftigten in der Pflege, Auszubildenden, von Pflege Betroffenen und deren Angehörigen verbesserte.

Im Mai 2023 wurde das Pflegereformpaket II präsentiert. Details zu den Neuerungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen erfahren Sie durch Klicken auf das jeweilige, unten angeführte Thema:

  • Teil 2:

    Hausbesuche

    Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen werden auf bis zu 4 Besuche im Jahr ausgeweitet.

    Supervision & E-Learning  

    24-Stunden-Betreuungspersonen sollen künftig kostenlose Supervisions-Angebote und mehrsprachige E-Learning-Angebote in Anspruch nehmen können. Das soll die Qualität der Betreuung sichern und verbessern.

    Transparenz bei der Abrechnung

    Für die Abwicklung der Abrechnungen kann eine Pflegeagentur eine Gebühr verrechnen. Damit die Abrechnung für Betreute und Betreuungspersonen besser nachvollziehbar wird, soll es zukünftig einheitliche Vorgaben dafür geben.

    Teil 1:

    Um die arbeitsrechtlichen Bedingungen für angestellte Betreuungspersonen zu verbessern, wird ein neues Modell entwickelt. 

  • Die Pflegekarenz beziehungsweise die Familienhospizkarenz soll zukünftig auch für Selbständige möglich sein. Es soll ein Modell entwickelt werden, damit diese auch Pflegekarenzgeld erhalten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht dieser Rechtsanspruch bereits.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den folgenden Links:

    Pflegekarenzgeld
    Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Eltern und Bezugspersonen haben zukünftig einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz sowie den Bezug von Pflegekarenzgeld von insgesamt vier Wochen, wenn Ihre Kinder eine Reha benötigen. Das soll dabei helfen, dass Kinder ihre Reha-Ziele erreichen.

  • Den Angehörigenbonus, auch Pflegebonus genannt, bekommen Sie dann, wenn Sie den größten Teil der Pflege Ihrer oder Ihres Angehörigen selbst leisten. 
    Ab 2024 erhalten weiterversicherte oder selbstversicherte pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1500 Euro pro Jahr.

    Den Angehörigenbonus erhalten auch andere nahe Angehörige mit geringerem Einkommen, wie zum Beispiel Pensionistinnen und Pensionisten. Beziehungsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen. Die Regelung gilt ab 1. Juli 2023.

  • Terminerweiterung

    Zukünftig können Sie das kostenlose Angehörigengespräch öfter nutzen. Anstelle von bisher 5 Gesprächsterminen, stehen Ihnen zukünftig 10 Termine pro Jahr zur Verfügung.

  • Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen des Pflegegeldes haben sich bewährt. Für eine Erstbegutachtung besucht üblicherweise eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause. Zukünftig können diese Aufgabe auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen übernehmen.

    Weitere Informationen zum Pfleggeld erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

    Pflegegeld
  • Es werden zukünftig breite Informationsmaßnahmen gesetzt, um Young Carers, das sind pflegende Kinder und Jugendliche, besser zu erreichen. Außerdem soll auf bestehende Unterstützungsangebote und Informationsangebote, wie die “Young Carers Austria App”, aufmerksam gemacht werden. Auch Erwachsene, wie zum Beispiel Pädagoginnen und Pädagogen, sollen im Zuge der Informationsmaßnahmen für die Situation dieser Kinder und Jugendlichen sensibilisiert werden.

    Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu Young Carers.

    Young Carers
  • Finanzielle Unterstützung

    Eine Ersatzpflegeperson kommt dann zum Einsatz, wenn Sie zum Beispiel krank sind, auf Kur oder in den Urlaub fahren wollen. Ab sofort haben pflegende Angehörige bereits nach 3 Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege. Bisher war das erst nach 7 Tagen der Fall. 

  • Die erhöhte Familienbeihilfe wird künftig nicht mehr vom Pflegegeld abgezogen. Das bedeutet, dass Betroffene nun 60 Euro pro Monat mehr erhalten.

  • Anspruch und Antragsfristen 

    Zukünftig haben pflegende Angehörige 3 Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. Bisher bestand dieser nur 1 Monat lang. Allerdings muss der Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Zusätzlich werden die Fristen für die Antragstellung verlängert. 

     

  • Finanzielle Unterstützung

    Pflegende Angehörige bekommen zukünftig finanzielle Unterstützung für Pflegekurse. Sollten Sie einen Pflegekurs besuchen, erhalten Sie eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung.

  • Der Erschwerniszuschlag erhöht sich für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz von 25 auf 45 Stunden pro Monat. Dadurch steht Ihnen mehr Geld für die notwendige Pflege und Betreuung zur Verfügung.

Das Pflegereformpaket III wurde im Mai 2024 präsentiert und umfasst alle Bereiche von Pflege und Betreuung. Die Maßnahmen zielen auf diplomierte Pflegekräfte, Sozialbetreuungsberufe, 24-Stunden-Betreuung und pflegende Angehörige ab.

Detaillierte Informationen zu den drei Pflegereformpaketen erhalten Sie unter folgendem Link:

Pflegereformpakete - Sozialministerium

Letzte Aktualisierung: 10.04.2025

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