Eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut arbeitet nach dem sogenannten physiotherapeutischen Prozess: Auf der Grundlage des ärztlichen Befunds stellt sie oder er eine physiotherapeutische Diagnose. Danach werden gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten das individuelle Therapieziel und ein Behandlungsplan festgelegt. Anschließend wird der Behandlungsplan umgesetzt. Dabei können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten setzen bei der Behandlung zum Beispiel Bewegungstherapie, Atemtherapie, Ultraschallbehandlungen oder Heilmassagen ein. Darüber hinaus wird Physiotherapie zur Vorbeugung gegen bestimmte Erkrankungen, zur Schmerzbehandlung sowie im Palliativbereich angewandt. Nach Unfällen, Verletzungen, Operationen oder bei Bewegungseinschränkungen hilft Ihnen eine Physiotherapie dabei, dass Sie sich wieder besser bewegen und Ihren Körper mehr belasten können. Im besten Fall können bestimmte Bewegungsabläufe oder die Bewegungsfähigkeit des Körpers und damit die Lebensqualität wieder vollständig hergestellt werden.
Im Falle einer Krankenbehandlung, zum Beispiel nach einer Verletzung, einer Operation oder einem Schlaganfall, benötigen Sie eine Überweisung zur Physiotherapie. Diese Überweisung bekommen Sie von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sowie von einer Fachärztin oder einem Facharzt. Bei einer Physiotherapie im Rahmen der Gesundheitsvorsorge ist keine Überweisung notwendig.
Wenn Sie zu einer Vertragsphysiotherapeutin oder einem Vertragsphysiotherapeuten gehen, ist die Therapie für Sie in der Regel gratis. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Krankenversicherung einen Vertrag mit der gewählten Therapeutin oder dem gewählten Therapeuten hat. Oft wird auch eine chefärztliche Bewilligung der ärztlichen Verordnung benötigt. Dafür müssen Sie eine Bewilligung von Ihrer Krankenversicherung einholen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Sozialversicherung.
Wenn Sie zu einer Wahlphysiotherapeutin oder einem Wahlphysiotherapeuten gehen, müssen Sie die Behandlung selbst zahlen. Sie bekommen aber einen Teil der Kosten von der Versicherung zurück, wenn Sie darum ansuchen. Dafür benötigen Sie die durch Ihre Krankenkasse chefärztlich bewilligte Verordnung und die Honorarnoten Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung.
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Letzte Aktualisierung: 6. März 2023