Es ist wichtig, den Begriff „Behinderung“ genau zu definieren:
Eine Behinderung ist
- die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen,
- die voraussichtlich länger als 6 Monate andauert und
- geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.
Eine genauere Definition von „Behinderung“, den Verweis auf verschiedene relevante Gesetze sowie Informationen zu für Menschen mit Behinderungen wesentlichen Themen wie zum Beispiel Ausbildung, Arbeit, Gleichstellung, Ausweise finden Sie unter folgendem Link:
Menschen mit Behinderungen können manchmal ihre Rechte nicht wahrnehmen, weil sie im Alltag häufig auf Barrieren stoßen. Das können Vorurteile, Informations- und Kommunikationsbarrieren sowie bauliche Barrieren wie Stufen sein. Aus diesem Grund muss es eine möglichst barrierefreie Umwelt sowie ausreichende und angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen geben. Nur so kann man deren beruflichen und alltäglichen Anforderungen gerecht werden.
Hinweis: Das österreichische Verfassungsrecht, das Behindertengleichstellungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention garantieren insbesondere auch Kindern mit Behinderungen ein Recht auf Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion.
Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention:
Im Folgenden finden Sie Links zu Vereinen, die sich für die Rechte und für bessere Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen einsetzen:
In der folgenden Broschüre finden Sie Antworten auf viele Fragen, die Sie sich in Bezug auf das Leben und die Zukunft Ihres Kindes mit Behinderung stellen: