Wenn Sie als Hauptpflegeperson für Ihre nahe Angehörige oder Ihren nahen Angehörigen Ersatzpflege benötigen, können Sie bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice Ihres Bundeslandes um Unterstützung ansuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine finanzielle Zuwendung für angefallene Kosten der professionellen oder privaten Ersatzpflege. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die pflegebedürftige Person Pflegegeld mindestens der Stufe 3 bezieht. Ihnen kann für maximal 28 Tage im Jahr diese Unterstützung bewilligt werden, wenn
- Sie krank sind,
- Urlaub machen wollen oder
- andere wichtige Gründe geltend machen.
Hat die pflegebedürftige Person aber eine demenzielle Erkrankung oder ist sie minderjährig, kann die Ersatzpflege bereits ab Pflegestufe 1 gefördert werden.