Beratung in Anspruch nehmen
Kontaktieren Sie dazu eine Beratungsstelle. Zum Beispiel können Sie sich an die Pflegeberatungsstelle in Ihrem Bundesland wenden. Rufen Sie dort an und fragen Sie, wo Sie eine erste Beratung in Anspruch nehmen können. Bei Fragen rund um das Pflegegeld steht Ihnen auch Ihre Sozialversicherung oder die Arbeiterkammer zur Verfügung.
Pflegeberatungsstellen der Bundesländer:
Webseiten der Sozialversicherungen:
Arbeiterkammer:
Pflegebedarf herausfinden
Stellen Sie sich dafür folgende Fragen:
- Wofür wird konkret Unterstützung gebraucht? Wie häufig benötigen Sie diese Unterstützung?
- In welchen Lebensbereichen können und wollen nahestehende Personen unterstützen? In welchen Lebensbereichen wird Unterstützung von anderen Personen benötigt?
Notieren Sie Situationen, in denen professionelle Unterstützung notwendig ist. Überlegen Sie, wie viele Stunden pro Woche oder Monat dafür anfallen.
Beschreiben Sie alle notwendigen Unterstützungsleistungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit:
- Gehen, Aufstehen, Hinlegen
- Körperpflege und Anziehen
- Essen und Trinken
- Ausscheidung
- hauswirtschaftliche Versorgung
Nutzen Sie dafür eine Art Tagebuch, zum Beispiel:
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie den Rechner der Arbeiterkammer „Mein Pflegegeld“ verwenden. Mit dieser Anwendung beantworten Sie Fragen zu Einschränkungen, Hilfestellungen und zum Pflegebedarf. Danach erhalten Sie eine erste Einschätzung der Pflegestufe, die Sie dem Pflegegeldantrag beilegen können. Beachten Sie bitte, dass das Ergebnis nur als Richtwert gesehen werden kann.
Es werden mehr als 65 Stunden Unterstützung monatlich gebraucht? Dann beantragen Sie Pflegegeld.