Manchmal wird der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt. In diesem Fall können Sie dagegen Klage erheben. Das können Sie schriftlich in 2-facher Ausfertigung oder persönlich beim Arbeits- und Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder bei jener Stelle tun, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Sie können die Klage auch beim nächsten Bezirksgericht oder direkt beim Sozialgericht am Amtstag mündlich zu Protokoll geben. Sobald der Ablehnungsbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, haben Sie dafür 3 Monate Zeit.
Für die Klage benötigen Sie
Wenn ein Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht stattfindet, wird die pflegebedürftige Person dort vorgeladen. Wenn sie selbst nicht daran teilnimmt, kann eine andere Person als Vertretung erscheinen, und zwar
Das Einbringen der Klage selbst ist kostenlos. Wenn Sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten werden, können daraus Kosten entstehen. Diese werden bei erfolgreicher Klage übernommen. Auch medizinische Gutachten durch Sachverständige des Gerichts kosten Sie nichts.
Wenn die Klage für Sie nicht erfolgreich ausgegangen ist, können Sie gegen das Urteil Berufung einlegen. Bei Fragen zur Berufung und zu weiteren rechtlichen Schritten wenden Sie sich an eine qualifizierte Person, wie zum Beispiel an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Für weitere Informationen zu allen gerichtlichen Verfahren bei einer Pflegegeldklage klicken Sie hier: