Die Voraussetzungen für diese Förderung sind, dass die pflegebedürftige Person
- rund um die Uhr betreut werden muss
- Pflegegeld ab der Stufe 3 bekommt und
- das Nettoeinkommen nicht mehr als 2.500 Euro pro Monat beträgt.
Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.