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Antrag auf Pflegegeld stellen

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld erfüllen, müssen Sie für die Auszahlung einen Pflegegeldantrag stellen.

Wie und wo kann ich Pflegegeld beantragen?

Den Antrag auf Pflegegeld reichen Sie bei der Sozialversicherung ein, die Ihre Pension auszahlt.
 

Hinweis: Personen, die keine Pension bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt. Das sind zum Beispiel

  • berufstätige Personen, 
  • Personen, die eine Mindestsicherung bekommen,
  • Personen, die mit anderen mitversichert sind, wie zum Beispiel Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.

Für den Pflegegeldantrag und einen Erhöhungsantrag können Sie dasselbe Antragsformular verwenden. Das richtige Formular finden Sie unter dem entsprechenden Link:

  • Antrag auf Pflegegeld - PVA
  • Antrag auf Pflegegeld - SVS
  • Antrag auf Pflegegeld - BVAEB

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Nachdem Sie den Pflegegeldantrag eingereicht haben, besucht eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause. Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Zusätzlich darf eine Vertrauensperson anwesend sein und auch Angaben zur Pflegesituation machen. Der Gesundheitszustand der Antragstellerin oder des Antragstellers wird untersucht und die Pflegestufe festgelegt.

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid. Dort steht, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt worden ist. Falls der Antrag bewilligt worden ist, erfahren Sie durch den Bescheid, welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person hat und wie viel Pflegegeld sie bekommt.
 

Hinweis: Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwerniszuschläge. Das betrifft zum Beispiel folgende Personen: 

  • Personen mit schwerer geistiger oder psychischer Behinderung
  • Personen mit Demenz

Erschwerniszuschlag

Extrastunden werden insbesondere angerechnet, wenn diese Personen eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigt die Pflegeperson mehr Geduld oder Einfühlungsvermögen bei der Pflege. Je nach Alter werden folgende Extrastunden angerechnet:

  • 50 Stunden bis zum 7. Geburtstag 
  • 75 Stunden bis zum 15. Geburtstag
  • 45 Stunden ab dem 15. Geburtstag

Unter dem Punkt „Beurteilung des Pflegebedarfs“ finden Sie zusätzliche Informationen zum Erschwerniszuschlag. Dazu klicken Sie hier:
 

Erschwerniszuschlag - oesterreich.gv.at

Wie kann ich einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds stellen?

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann es sein, dass das Pflegegeld nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausreicht. Unter diesen Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds stellen, und zwar

  • wenn das Datum des letzten Bescheids oder die letzte Entscheidung des Berufungsgerichts ein Jahr zurückliegt und
  • wenn Ihre Gesundheitssituation wesentlich schlechter geworden ist und Sie mehr Pflege oder Betreuung benötigen.

Das müssen Sie im neuen Antrag mit einem aktuellen Arztbefund begründen. Dazu füllen Sie nochmals das entsprechende Antragsformular aus und reichen es bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle ein:
 

Erhöhungsantrag Pflegegeld - oesterreich.gv.at

Es kann dabei zu einer Ablehnung des Antrags kommen. Sie können dann eine Pflegegeldklage einreichen.

Details finden Sie unter: 

Pflegegeldklage

Was mache ich, wenn der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde oder ich mit der Höhe des Pflegegelds nicht einverstanden bin?

Wurde Ihr Antrag abgelehnt und bekommen Sie keine finanzielle Unterstützung? Oder sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Pflegegeld zusteht, als Ihnen zugesprochen wurde? Dann können Sie gegen den Bescheid Klage einreichen, und zwar

  • beim Arbeits- und Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder 
  • bei der zuständigen Behörde oder Versicherung, die den Bescheid ausgestellt hat.

Für eine Klage haben Sie nach Erhalt des Bescheids 3 Monate Zeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:
 

Pflegegeldklage
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