Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld erfüllen, müssen Sie für die Auszahlung einen Pflegegeldantrag stellen.
Den Antrag auf Pflegegeld reichen Sie bei der Sozialversicherung ein, die Ihre Pension auszahlt.
Hinweis: Personen, die keine Pension bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt. Das sind zum Beispiel
Für den Pflegegeldantrag und einen Erhöhungsantrag können Sie dasselbe Antragsformular verwenden. Das richtige Formular finden Sie unter dem entsprechenden Link:
Nachdem Sie den Pflegegeldantrag eingereicht haben, besucht eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause. Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Zusätzlich darf eine Vertrauensperson anwesend sein und auch Angaben zur Pflegesituation machen. Der Gesundheitszustand der Antragstellerin oder des Antragstellers wird untersucht und die Pflegestufe festgelegt.
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid. Dort steht, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt worden ist. Falls der Antrag bewilligt worden ist, erfahren Sie durch den Bescheid, welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person hat und wie viel Pflegegeld sie bekommt.
Hinweis: Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwerniszuschläge. Das betrifft zum Beispiel folgende Personen:
Extrastunden werden insbesondere angerechnet, wenn diese Personen eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigt die Pflegeperson mehr Geduld oder Einfühlungsvermögen bei der Pflege. Je nach Alter werden folgende Extrastunden angerechnet:
Unter dem Punkt „Beurteilung des Pflegebedarfs“ finden Sie zusätzliche Informationen zum Erschwerniszuschlag. Dazu klicken Sie hier:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann es sein, dass das Pflegegeld nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausreicht. Unter diesen Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds stellen, und zwar
Das müssen Sie im neuen Antrag mit einem aktuellen Arztbefund begründen. Dazu füllen Sie nochmals das entsprechende Antragsformular aus und reichen es bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle ein:
Es kann dabei zu einer Ablehnung des Antrags kommen. Sie können dann eine Pflegegeldklage einreichen.
Details finden Sie unter:
Wurde Ihr Antrag abgelehnt und bekommen Sie keine finanzielle Unterstützung? Oder sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Pflegegeld zusteht, als Ihnen zugesprochen wurde? Dann können Sie gegen den Bescheid Klage einreichen, und zwar
Für eine Klage haben Sie nach Erhalt des Bescheids 3 Monate Zeit.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: