Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Teil der Pflegekosten abdecken soll. Beim Pflegegeld handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, den man monatlich ausbezahlt bekommt. Es gibt 7 Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Geld erhält der pflegebedürftige Mensch. Die Höhe des Geldbetrags sowie der Pflegestufe hängen davon ab, wie pflegebedürftig eine Person ist. Pflegegeld muss beantragt werden und wird durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen geprüft. Dies kann durch eine Ärztin bzw. ein Arzt oder aber eine Pflegekraft erfolgen. Die Entscheidung, welche Pflegestufe schlussendlich gebührt ist eine rechtliche Angelegenheit und wird vom Sozialversicherungsträger bzw. einem Gericht entschieden.
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