Nicht nur für die Therapie, sondern auch für die Fahrtkosten, die auf dem Weg zur regelmäßigen Therapie Ihres Kindes entstehen, gibt es einen Kostenersatz. Ebenso verhält es sich mit Fahrten zu Hilfsmittelfirmen. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenversicherung ein. In einigen Bundesländern gibt es für den Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten ein Formular. In anderen Bundesländern reicht eine Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes beziehungsweise einer Therapeutin oder eines Therapeuten.
Hier können Sie einen Onlineantrag stellen:
Hier können Sie sich über die Kontaktdaten informieren, um den Antrag postalisch oder per E-Mail zu stellen:
Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2023