Die Begriffe Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit umfassen einerseits die Sterbebegleitung naher Angehöriger und andererseits die Begleitung schwerstkranker Kinder.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zur Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder ihre Arbeitszeit zu ändern oder ihr Arbeitsverhältnis für eine gewisse Dauer karenzieren zu lassen.
Personen, die eine Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit in Anspruch nehmen, haben einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten.