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24-Stunden-Betreuung 

Wenn Sie zu Hause leben und viele Stunden am Tag und in der Nacht Unterstützung benötigen und die stundenweise Betreuung durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste nicht mehr ausreicht, dann kann Ihnen eine 24-Stunden-Betreuung helfen. Sie kann entweder für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen nach einem Spitalsaufenthalt, oder für einige Jahre in Anspruch genommen werden. 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer helfen beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen. Sie leisten Ihnen Gesellschaft, machen mit Ihnen Spaziergänge und begleiten Sie bei Erledigungen und Arztterminen.

Telefonische Auskunft zur 24-Stunden-Betreuung:

  • BürgerInnenservice, Telefonnummer +43 1 711 00 - 86 22 86
  • von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr

Allgemeine Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Broschüre 24-Stunden-Betreuung - Sozialministerium

Hinweis: Obwohl die Begriffe 24-Stunden-Pflege und 24h-Pflege in Österreich gebräuchlicher sind, lautet die richtige Bezeichnung für diese Dienstleistung 24-Stunden-Betreuung. Personenbetreuerinnen und -betreuer müssen keine Pflegeausbildung haben. Eine Pflegedienstleistung kann nur von qualifizierten Pflegepersonen erbracht werden. 

Mehr Informationen zu den Pflege- und Betreuungsberufen finden Sie unter: 

Pflege- und Betreuungsberufe

Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung hängen davon ab, ob Sie eine Betreuungskraft als angestellte oder als selbständige Betreuungsperson beschäftigen. Bei einer Anstellung müssen neben dem vereinbarten Lohn auch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Beauftragen Sie eine selbstständige Betreuungsperson, ist diese selbst dafür verantwortlich. 

Zusätzlich fallen bei einer 24-Stunden-Betreuung eventuell Fahrtkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungsperson an.

Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Kosten 24-Stunden-Langzeitbetreuung - Hilfswerk

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Zur finanziellen Unterstützung können Sie ab Pflegegeldstufe 3 eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragen. Die Höhe der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung hängt davon ab, ob die Betreuungskraft selbständig oder unselbständig tätig ist. Die Förderung ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person, jedoch wird ihr Einkommen berücksichtigt. Ab einem Einkommen von über 2.500 Euro netto monatlich kann keine Förderung mehr bewilligt werden. Leistungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe und andere Transferleistungen werden dabei nicht miteingerechnet. 
In einigen Bundesländern gibt es weitere Förderungen. 

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Welche Aufgaben darf eine 24-Stunden-Betreuung ausüben? 

Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer dürfen folgende Aufgaben übernehmen:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen: zum Beispiel Mahlzeiten zubereiten, Besorgungen machen, Hausarbeiten durchführen, Reinigungstätigkeiten, Botengänge und die Betreuung von Pflanzen und Tieren übernehmen
  • Unterstützung bei der Lebensführung: zum Beispiel Tagesablauf gestalten und bei alltäglichen Verrichtungen helfen
  • Begleitungsfunktion: zum Beispiel Gesellschaft leisten, Gespräche führen, gesellschaftliche Kontakte aufrechterhalten und zu gesellschaftlichen Aktivitäten begleiten
  • sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen: Unterstützung beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft, Hilfestellung beim An- und Ausziehen, Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen

Informationsvideos für verschiedene Betreuungssituationen

Sie sind pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger und wollen sich selbst oder die 24-Stunden-Betreuungsperson auf diese Tätigkeiten vorbereiten?

Auf der folgenden Seite finden Sie mehrsprachige Informationsvideos, um die Aktivitäten des täglichen Lebens gut mit der betreuten Person meistern zu können:

Mehrsprachige Informationsvideos für die 24-Stunden-Betreuung

Bestimmte Tätigkeiten können vom Ärzte- oder Pflegepersonal auf die 24-Stunden-Betreuungsperson übertragen werden.

Hinweis: Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden. Zusätzlich muss die Betreuungsperson ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten führen. Die Tätigkeiten dürfen nur zu Hause für die Zeit der Betreuung durchgeführt werden und die betreute Person oder gesetzliche Vertretung muss zustimmen.

Personenbetreuerinnen und -betreuer dürfen zusätzlich 

  • einzelne pflegerische Tätigkeiten durchführen, wenn Sie von einer diplomierten Pflegeperson übertragen wurden.
  • einzelne ärztliche Tätigkeiten übernehmen, wenn sie von einer Ärztin, einem Arzt oder einer diplomierten Pflegeperson übertragen wurden.

Das können folgende Tätigkeiten sein: 

  • Medikamente und Injektionen verabreichen
  • Bandagen und Verbände anlegen und wechseln
  • Blutzuckerspiegel messen 
  • einfache Licht- und Wärmeanwendungen

Viele Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie auch unter: 

24-Stunden-Betreuung - Website Arbeiterkammer

Das folgende Merkblatt bietet Ihnen Informationen darüber, was Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tun dürfen:

Merkblatt Personenbetreuerinnen und -betreuer - Sozial­ministerium

Sie sind auf der Suche nach einer zuverlässigen 24-Stunden-Betreuung? 

Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen, kurz ÖQZ, hat das Ziel, die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu stärken. 
Zertifizierte Vermittlungsagenturen erfüllen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende, höhere Qualitätsstandards. 
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Auflistung geprüfter Agenturen:

Zertifizierte Vermittlungsagenturen - Website ÖQZ-24

Letzte Aktualisierung: 16. Jänner 2025

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