Eine Patientenverfügung ist nicht verbindlich, wenn sie eine oder mehrere der Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung nicht erfüllt. Ärztinnen und Ärzte müssen sie bei Entscheidungen für oder gegen eine Behandlung berücksichtigen. Allerdings ist der ärztliche Entscheidungsspielraum dabei größer als bei einer verbindlichen Patientenverfügung.
Die nicht verbindliche Patientenverfügung ist von Ärztinnen und Ärzten umso mehr zu beachten, je mehr sie die Voraussetzungen der verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Der gesetzliche Begriff dafür lautet „beachtliche Patientenverfügung“. Sie ist zwar nicht verbindlich, zeigt aber den Patientenwillen und fließt in medizinische Entscheidungen ein.
Ihre Verbindlichkeit verliert sie etwa in folgenden Fällen:
- Die Gültigkeit ist abgelaufen.
- Sie wurde nicht ordnungsgemäß errichtet.
- Sie haben sie widerrufen.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Patientenanwaltschaft. Dort können Sie sich auch über die Kosten einer verpflichtenden ärztlichen Beratung informieren.