Bei der Pflegekarenz handelt es sich um eine vereinbarte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit der Pflege naher Angehöriger (Ehepartnerinnen und Ehepartner, Eltern, Kindern, Großeltern, Geschwistern, Schwiegereltern, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten) gegen Entfall des Arbeitsentgelts. Diese Freistellung hat das Ziel, die Pflegesituation ihrer Angehörigen zu organisieren und zu bewältigen, insbesondere bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf.
Während der Pflegekarenz besteht ein Motivkündigungsschutz sowie ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Zudem sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich abgesichert, inklusive beitragsfreier Kranken- und Pensionsversicherung.
Die Vereinbarung zur Pflegekarenz muss mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich getroffen werden.
Nähere Informationen zur Pflegeteilzeit, zur Pflegekarenz sowie zum Pflegekarenzgeld