Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bekommen einen Kostenersatz für benötigte Hilfsmittel. Ein Beispiel für ein solches Hilfsmittel ist ein Rollstuhl. Den Kostenersatz erhalten Sie von der Krankenversicherung Ihres Kindes. Danach ist ein Selbstbehalt zu leisten. Dieser kann jedoch vom Amt der zuständigen Landesregierung Ihres Bundeslands oder der Landesstelle des Sozialministeriumservice übernommen werden. Wenn Sie den Kostenersatz beantragen, übermitteln Sie bitte gleichzeitig auch die Rechnung oder den Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel sowie dessen Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt. Zusätzlich müssen Sie auch Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen beilegen.
Den Antrag können Sie bei der Krankenversicherung Ihres Kindes stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Landesregierung Ihres Bundeslands oder Landesstelle des Sozialministeriumservice die Restkosten.
Hier können Sie einen Onlineantrag stellen:
Hier können Sie sich über die Kontaktdaten informieren, um den Antrag postalisch oder per E-Mail zu stellen:
Letzte Aktualisierung: 31. August 2023