Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihren Alltag nicht mehr vollständig selbst bewältigen kann und auf die Pflege oder Hilfe anderer angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit, das heisst, wie pflegebedürftig eine Person ist, wird in Österreich durch die Pflegegeldstufe festgelegt.
Was versteht man unter pflegebedürftig?
Jemand wird als pflegebedürftig bezeichnet, wenn er für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft auf die Hilfe und Unterstützung anderer Personen angewiesen ist. Das betrifft etwa die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ein pflegebedürftiger Menschen, der in Österreich lebt, hat Anspruch auf Pflegegeld.
Wer ist pflegebedürftig?
In Österreich gilt eine Person aus rechtlicher Sicht als pflegebedürftig, wenn sie für mindestens 65 Stunden im Monat ständige Pflege benötigt und mindestens 6 Monate lang aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage ist, ihren Alltag allein zu bewältigen. Eine chronische Erkrankung wie Demenz oder Herzschwäche, plötzliche Ereignisse wie ein Schlaganfall oder ein Sturz ebenso wie angeborene Behinderungen können dazu führen, dass eine Person auf Langzeitpflege angewiesen ist.
Pflegebedürftig sind Personen, deren Mobilität, kognitive oder kommunikative Fähigkeiten und Selbstversorgung so eingeschränkt sind, dass sie Pflege und Betreuung brauchen.