Unter folgenden Voraussetzungen bekommen Sie Pflegegeld für Ihr Kind:
- Es besteht eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder eine Sinnesbehinderung für mindestens 6 Monate. Dadurch ist ständige Hilfe und Betreuung notwendig.
- Es wird über einen längeren Zeitraum für mindestens 65 Stunden im Monat Pflege benötigt.
- Sie wohnen mit Ihrem pflegebedürftigen Kind in Österreich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, in der Schweiz oder in einem EWR-Staat Pflegegeld zu erhalten. Hierzu müssen Sie sich mit der Pensionsversicherungsanstalt abstimmen.