Es kann sein, dass Sie in Ihrem Leben irgendwann nicht mehr allein Entscheidungen treffen können. Entscheidungsfähig sind Sie, solange Sie die Bedeutung und Folgen Ihrer Handlungen verstehen. Ein Unfall, eine körperliche oder psychische Erkrankung kann der Grund dafür sein, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für Situationen vorzusorgen, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten des Erwachsenenschutzrechts. So können Sie früh genug selbst bestimmen, wer Sie vertreten oder nicht vertreten soll.
Folgende Personen geben Ihnen Auskunft über den Ablauf und die Kosten verschiedener Vorsorgemöglichkeiten:
Diese Personen sowie die Patientenvertretungen Österreichs beraten Sie auch, wenn Sie eine Patientenverfügung aufsetzen möchten. Nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung können Sie darin festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr äußerungs- oder entscheidungsfähig sein sollten.
Jeder Mensch lebt anders und hat eigene Bedürfnisse. Damit übereinstimmend können Sie auch früh genug selbst bestimmen, was in einer konkreten Situation getan oder nicht getan werden soll oder wer Sie vertreten soll. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich vorzusorgen.
Unter den nachstehenden Links finden Sie Kontakte der Patientenanwaltschaften und Patienten- und Pflegevertretungen in den einzelnen Bundesländern, um kostenlos Beratung zu bekommen:
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024