Die korrekte Bezeichnung für 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuter lautet Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Umgangssprachlich werden sie oft als Pflegerinnen und Pfleger bezeichnet, was jedoch zu Missverständnissen über ihre Aufgaben führen kann.
Gesetzliche Vorschriften legen eindeutig fest, welche Aufgaben Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übernehmen dürfen und welche Tätigkeiten ausschließlich Pflegepersonal und medizinischem Fachpersonal vorbehalten sind.
Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde 2007 mit der Novellierung der Gewerbeordnung und der Einführung des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG) geschaffen. Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie Informationen zu den Aufgaben, gesetzlichen Grundlagen und Förderungen.
Informationsvideos, die in 8 Sprachen verfügbar sind, beinhalten praktische Tipps für 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer.