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Angebote im Krankenhaus

Falls eine Versorgung und Begleitung im Krankenhaus notwendig wird, finden Sie im Folgenden Beschreibungen zu den jeweiligen spezialisierten Angeboten:

  • Wenn Sie sich im Krankenhaus oder in einer Ambulanz befinden und spezielle palliativmedizinische oder palliativpflegerische Fragen aufkommen oder Entscheidungen zu treffen sind, kann der Palliativkonsiliardienst hinzugezogen werden.

    Der Palliativkonsiliardienst besteht aus einem Team unterschiedlicher Berufsgruppen. Alle Berufsgruppen sind speziell geschult, um Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen zu unterstützen. Der Palliativkonsiliardienst berät Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonen auf Stationen und in Ambulanzen. Der Dienst wendet sich also nicht direkt an die Patientinnen und Patienten. 

    Kosten: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

  • Palliativstationen sind Stationen in Krankenanstalten, die auf die Betreuung von Menschen, die schwere, unheilbare Erkrankungen haben, spezialisiert sind. Palliativstationen kommen infrage, wenn Sie sich in einer besonders herausfordernden und schwierigen medizinischen, pflegerischen oder psychosozialen Situation befinden und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich ist. Die Aufnahme in eine Palliativstation ist dann notwendig, wenn diese medizinische und pflegerische Rund-um-die-Uhr-Betreuung anderswo, zum Beispiel daheim oder in einem Alten- und Pflegeheim, oder durch andere Dienste nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Ihr Zustand rasch verschlechtert hat. Auf einer Palliativstation wird Ihr Gesundheitszustand stabilisiert, damit Sie nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder in ein stationäres Hospiz entlassen werden können. Palliativstationen sind auch in räumlicher Hinsicht speziell auf die Bedürfnisse unheilbar erkrankter Menschen ausgerichtet: Zum Beispiel herrscht dort eine wohnliche Atmosphäre. In der Regel gibt es Ein- oder Zweitbettzimmer und eine Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige oder Vertrauenspersonen.

    Kosten: Wenn Sie sozialversichert sind, haben Sie auf einer Palliativstation denselben Kostenbeitrag pro Krankenhaustag zu zahlen wie auf jeder anderen Station in einem Krankenhaus. Dieser Spitalskostenbeitrag ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Der Beitrag wird pro Patientin oder Patient für alle Krankenhausaufenthalte bis höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr gefordert, ab dem 29. Tag übernimmt die Sozialversicherung diese Kosten zur Gänze.

    Adressen von Palliativstationen finden Sie hier:

    Hospiz Österreich - Einrichtungs­übersicht

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

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