Landesweit gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für jene Menschen, die vorübergehend oder langfristig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Fahrten und Transporte zu Ärztinnen und Ärzten oder zu Therapien unterstützt die Krankenkasse finanziell. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Weitere Informationen zur Rückerstattung von Fahrt- und Transportkosten finden Sie auf der jeweiligen Website der Krankenversicherung, der ÖGK, BVAEB oder SVS:
Für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Förderungen, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind: Den Weg zum Arbeitsplatz finanziert das Sozialministeriumservice mit.
Zum Beispiel können Sie bei der Anschaffung eines Assistenzhundes sowie beim Erwerb des Führerscheins oder eines Fahrzeugs finanziell unterstützt werden. Wenn die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist oder bei sonstigen Anschaffungskosten, gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten.
Fragen Sie beim Sozialministeriumservice in Ihrem Bundesland nach. Die Kontaktdaten der 9 Landesstellen finden Sie hier:
Hier finden Sie weitere Informationen zu Mobilitätsförderungen des Sozialministeriums:
Hinweis: Grundlage für viele Förderungen ist oft der Behindertenpass. Das ist ein Ausweis für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, um verschiedene Begünstigungen zu erhalten.
Mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ können Sie zum Beispiel folgende Vorteile erhalten:
Die Antragstellung ist kostenlos und erfolgt über das Sozialministeriumservice.
Um den Antrag zu stellen und für weitere Informationen klicken Sie hier:
Darüber hinaus bieten die Bundesländer unterschiedlichste Unterstützungsformen zur Mobilität an. Diese sind im Rahmen der Behindertenhilfe-, Chancengleichheits- oder Teilhabegesetze vorgesehen.
Da diese Angebote von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen diesbezüglich eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Amt der Landesregierung. Wenden Sie sich an die entsprechende Sozialabteilung Ihres Bundeslands.
Hier finden Sie Kontaktdaten der Sozialabteilungen der Bundesländer:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziale Sicherheit
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 5 0536 14504
E-Mail: abt4.post@ktn.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Fax: +43 2742 9005 16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20 152 21
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Soziales
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 80 42 35 43
E-Mail: soziales@salzburg.gv.at
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Raum A 382
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2592
E-Mail: soziales@tirol.gv.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511 24105
E-Mail: soziales-integration@vorarlberg.at
Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Thomas-Klestil-Platz 8
1030 Wien
Telefon: +43 1 4000 8040
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Letzte Aktualisierung: 22. August 2024