Es gibt für Menschen mit Demenz neben den allgemeinen Unterstützungen zusätzliche finanzielle Hilfen.
Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwernis-Zuschläge. Menschen mit Demenz benötigen manchmal intensivere Pflege: zum Beispiel, wenn sie eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigt die Pflegeperson mehr Geduld oder Einfühlungsvermögen bei der Pflege. In diesem Fall werden ab dem 15. Lebensjahr 45 Extrastunden angerechnet.
Wenn Angehörige ein Familienmitglied pflegen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gehen. Pflegende Angehörige bekommen dann Pflegekarenzgeld. Wenn der zu pflegende Mensch einen Nachweis über seine demenzielle Erkrankung hat, ist das schon ab Pflegestufe 1 möglich.
Wenn pflegende Angehörige krank werden oder in den Urlaub fahren wollen, bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss, um für diesen Zeitraum Ersatzpflege organisieren zu können. Je nach Pflegestufe bekommen sie dafür 1.500 bis 2.500 Euro im Jahr, um eine Ersatzpflegekraft oder einen Kurzzeitpflegeplatz bezahlen zu können. Wenn der zu pflegende Mensch einen Nachweis über seine demenzielle Erkrankung hat, ist das schon ab Pflegestufe 1 möglich und man bekommt noch 300 Euro zusätzlich.
Bei der Volkshilfe können Menschen mit Demenz oder deren Angehörige einmal pro Jahr um finanzielle Unterstützung ansuchen. Dazu kann man sich an jede Volkshilfe-Einrichtung in der eigenen Umgebung wenden. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom Einkommen und von anderen Dingen ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Volkshilfe.
Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Angebote der Caritas, Diakonie, dem Hilfswerk und Österreichischen Roten Kreuz.
Letzte Aktualisierung: 29. August 2024