Sollte der Weg zur Schule für Ihr Kind mit Behinderung nicht ohne Benützung eines Verkehrsmittels zumutbar sein, haben Sie Anspruch auf die Schulfahrtbeihilfe. Ab einem Schulweg ab 2 Kilometern gilt diese Unterstützungsleistung für alle Kinder.
Für Kinder mit Behinderungen ist die Förderung unabhängig von der Länge der Strecke. Beantragen Sie die Beihilfe beim zuständigen Finanzamt. Eventuelle Restkosten übernimmt das zuständige Amt der Landesregierung Ihres Bundeslands.
Mehr Informationen zu den Beträgen und zum Antragsformular finden Sie in der folgenden Broschüre ab Seite 13:
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2023