Seit 1. Jänner 2024 werden die Rundfunkgebühren in Österreich über eine Haushaltsabgabe finanziert. Die ORF Beitrags Service GmbH, kurz OBS, ersetzt damit die bisherigen GIS-Gebühren. Sie wird für jede Adresse fällig, an der zumindest eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Dabei ist es egal, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist, oder nicht. Je nach Bundesland können unterschiedlich hohe Landesabgaben anfallen.
Neben den Kosten für Pflege und Betreuung stellen diese Gebühren eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Bei bestimmten sozialen oder körperlichen Einschränkungen können Sie sich daher vom ORF-Beitrag befreien lassen. Dazu zählt unter anderem, wenn Sie eine Pflegestufe haben und Pflegegeld beziehen.
Für eine Befreiung müssen Sie volljährig sein und Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Außerdem darf das gesamte Haushalts-Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Unter folgendem Link erfahren Sie mehr zum gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz:
Bitte wenden Sie sich direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH.
Unter folgendem Link finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten und können die Befreiung beantragen.
Das Antragsformular auf Befreiung von der Beitragspflicht des ORF-Beitrags sowie die Postanschrift für die Einreichung finden Sie unter dem folgenden Link:
Sind Privatpersonen an der Adresse eines Pflegeheims mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF Beitragsgesetz keine gesonderte private Registrierung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025