Will man für eine nahestehende Person die richtigen Entscheidungen treffen oder sie dabei unterstützen, Entscheidungen zu treffen, muss man sie gut kennen. Immer wieder stehen Menschen mit Demenz vor der Frage, welche Tätigkeiten sie noch selbst erledigen und welche Angelegenheiten sie noch eigenständig regeln können oder regeln wollen.
Hinweis: Laut Erwachsenenschutzrecht ist das Ziel, die Selbstständigkeit jeder Person so lange wie möglich zu erhalten. Das Gesetz ist auch die Grundlage für alle Vorsorgemaßnahmen, die getroffen werden sollten. Bei demenziellen Veränderungen soll schließlich nach den Wünschen und Bedürfnissen der erkrankten Person gehandelt werden.
Nur wenn nahe Angehörige und andere Vertrauens- oder Betreuungspersonen über Persönlichkeit, Wünsche, Bedürfnisse und Lebensweise des demenziell erkrankten Menschen Bescheid wissen, können Entscheidungen im Interesse des Menschen mit Demenz getroffen werden. Zusätzlich gibt es viele Möglichkeiten, festzuhalten, wie die Person mit einer Demenz später einmal leben möchte: In Lebensbüchern und Biografieheften können Betroffene gemeinsam mit ihren Angehörigen Wünsche und Bedürfnisse frühzeitig niederschreiben. Diese Aufzeichnungen können herangezogen werden, wenn die demenzielle Erkrankung der betroffenen Person bereits fortgeschritten ist. Immer wieder ist es aber notwendig, Entscheidungen gemeinsam zu treffen und einmal festgehaltene Entscheidungen gemeinsam zu hinterfragen und die betroffene Person dabei laufend miteinzubeziehen.
Wird eine demenzielle Erkrankung festgestellt, ist es sinnvoll, dass Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Wenn dies vor dem Fortschreiten der demenziellen Erkrankung nicht geschehen ist, gibt es noch die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung.
Genauere Informationen zu allen Vertretungsarten auf der Grundlage des Erwachsenenschutzrecht finden Sie hier: