Angehörige sind Personen, die einem nahestehen. Je nach Betrachtungsweise oder Rechtsgebiet kann dieser Kreis nahestehender Personen unterschiedlich groß sein. Viele Menschen zählen auch Freundinnen und Freunde oder Nachbarinnen und Nachbarn zu ihren Angehörigen.
In Zusammenhang mit bestimmten Rechten oder Anspruchsvoraussetzungen stößt man oft auf den Begriff „nahe Angehörige", als solche gelten:
- Ehegattinnen/Ehegatten und deren Kinder
- Eltern, Groß-, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
- Kinder, Enkel-, Adoptiv- und Pflegekinder
- Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und deren im selben Haushalt lebende Kinder
- eingetragene Partner/innen und deren Kinder, welche mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin im selben Haushalt leben.
Die Pflege oder Betreuung von Angehörigen im Rahmen der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie der Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit kann nicht nur für die oben aufgelisteten Angehörigen, sondern darüber hinaus auch für Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder wahrgenommen werden.