Auf den Seiten zum Thema „Leben mit Behinderung“ finden sich zum Teil Verweise auf Angebote, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums fallen. Personen sollen auf den nachfolgenden Seiten entsprechende Unterstützungsangebote finden. Aus diesem Grund werden jene Anlaufstellen und Angebote angeführt, mit welchen laut dem Sozialministerium vorliegenden Informationen zielgerichtet geholfen werden kann. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Um im Falle einer Behinderung entsprechende Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich in jedem Fall bitte in erster Linie an die Sozialabteilung in Ihrem Bundesland und das Sozialministeriumservice.
In den einschlägigen Bundesbestimmungen wie dem Bundesbehindertengesetz, Behinderteneinstellungsgesetz und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird eine Behinderung folgendermaßen definiert: Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
Menschen mit Behinderungen und die Personen in ihrem Umfeld sind im Alltag häufig mit Hürden und Schwierigkeiten konfrontiert. Für eine mögliche Lösung dieser Probleme ist wegen der Vielfalt an Zuständigkeiten, Anlaufstellen und Unterstützungsangeboten vorerst eine Orientierung notwendig. Einen generellen Einstieg und Überblick über alle Themen bietet die folgende Broschüre:
Für vertiefende Fragen in diesem Zusammenhang hat das Sozialministerium die kostenlose Broschürenreihe „EIN:BLICK“ herausgegeben:
Erstellt durch: BMSGPK, Sektion IV, Gruppe A
Letzte Aktualisierung: 24. November 2023