Wenn Ihr Kind eine Therapie, Kur oder Reha verordnet bekommt, können Sie für die dafür anfallenden Kosten um einen Therapiekostenersatz ansuchen. Wenn Sie den Kostenersatz beantragen, übermitteln Sie bitte gleichzeitig auch die Rechnung der Therapiekosten, die Verordnung des Arztes und eventuell ein ärztliches Gutachten.
Den Antrag können Sie entweder bei der Krankenversicherung Ihres Kindes oder der Landesregierung Ihres Bundeslands stellen. Nutzen Sie dafür die Links:
Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2023