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Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Im Zuge der Pflegereform wurde in Österreich ein Angehörigenbonus für Personen eingeführt, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeldstufe 4 oder höher zu Hause pflegen.

Der Angehörigenbonus 2025 beträgt monatlich 130,80 Euro.

Was ist der Angehörigenbonus?

Der Angehörigenbonus ist auch unter dem Begriff Pflegebonus bekannt. Sie bekommen ihn dann, wenn Sie den größten Teil der Pflege Ihrer oder Ihres Angehörigen zu Hause leisten.

Voraussetzung für den Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Damit pflegende Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Pflegegeld Stufe 4 oder höher.
  • die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 1 Jahr überwiegend zu Hause gepflegt.
  • die pflegende Person ist nahe Angehörige und erbringt die Pflege zum größten Teil.
  • das durchschnittliche Einkommen der/des pflegenden Angehörigen darf 1.594,50 Euro netto pro Monat nicht überschreiten.

Info: Bezugsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen.

Angehörigenbonus und Versicherung

Personen, die eine oder einen nahen Angehörigen hauptsächlich selbst pflegen, können sich zu erleichterten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbst versichern. Diese erhalten den Angehörigenbonus automatisch. 

Angehörige, die nicht selbst- oder weiterversichert sind, müssen dagegen einen Antrag auf den Angehörigenbonus beim Versicherungsträger stellen, der auch das Pflegegeld ausbezahlt. Den Bonus erhalten auch andere nahe Angehörige mit geringerem Einkommen, wie zum Beispiel Pensionistinnen und Pensionisten.

Auszahlung des Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Dieser ist steuerfrei und wird nicht auf Mindestsicherung, Ausgleichszulage und andere Sozialleistungen angerechnet. 

Der Angehörigenbonus wird nur einmal pro pflegebedürftiger Person ausbezahlt. Ebenso erhalten pflegende Angehörige den Angehörigenbonus auch nur einmal, selbst wenn sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen.
 

Antrag auf Angehörigenbonus

Um einen Angehörigenbonus zu erhalten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link. 

Antragsformular der Pensionsversicherungsanstalt

Weitere Zuschüsse für pflegende Angehörige

Als pflegende Angehörige haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf weitere Förderungen,  Geld- und Unterstützungsleistungen, unter anderem:

 

  • Pflegekarenzgeld
  • Ersatzpflege, Kurzzeit- und Urlaubspflege

Letzte Aktualisierung: 15. Jänner 2025

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