Im Zuge der Pflegereform wurde in Österreich ein Angehörigenbonus für Personen eingeführt, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeldstufe 4 oder höher zu Hause pflegen.
Der Angehörigenbonus 2024 beträgt monatlich 125 Euro. Eine Anpassung der Höhe des Angehörigenbonus findet frühestens im Januar 2025 statt.
Der Angehörigenbonus ist auch unter dem Begriff Pflegebonus bekannt. Sie bekommen ihn dann, wenn Sie den größten Teil der Pflege Ihrer oder Ihres Angehörigen zu Hause leisten.
Ab 2024 erhalten weiterversicherte oder selbstversicherte pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro pro Jahr.
Damit pflegende Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Info: Bezugsberechtigte müssen künftig nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen.
Personen, die eine oder einen nahen Angehörigen hauptsächlich selbst pflegen, können sich zu erleichterten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbst versichern. Diese erhalten den Angehörigenbonus automatisch.
Angehörige, die nicht selbst- oder weiterversichert sind, müssen dagegen einen Antrag auf den Angehörigenbonus beim Versicherungsträger stellen, der auch das Pflegegeld ausbezahlt. Den Bonus erhalten auch andere nahe Angehörige mit geringerem Einkommen, wie zum Beispiel Pensionistinnen und Pensionisten.
Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Dieser ist steuerfrei und wird nicht auf Mindestsicherung, Ausgleichszulage und andere Sozialleistungen angerechnet.
Der Angehörigenbonus wird nur einmal pro pflegebedürftiger Person ausbezahlt. Ebenso erhalten pflegende Angehörige den Angehörigenbonus auch nur einmal, selbst wenn sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen.
Als pflegende Angehörige haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf weitere Förderungen, Geld- und Unterstützungsleistungen, unter anderem:
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2024