Nach einem Spitalsaufenthalt braucht man oft noch weitere Unterstützung und kann nicht gleich wieder direkt nach Hause. Viele Pflegeheime bieten vorübergehende Aufenthalte an, um die Zeit zu überbrücken, bis Personen nach Hause können oder in einer anderen Pflegeeinrichtung betreut werden können. Diese kurzzeitigen Aufenthalte nennt man Übergangspflege oder auch Überleitungspflege.
Diese zielt darauf ab, Personen nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Genesung zu unterstützen und den Übergang von der stationären Behandlung zurück in das häusliche Umfeld oder in eine geeignete Pflegeeinrichtung zu erleichtern. Diese Pflegeform verbindet medizinische und pflegerische Leistungen, damit Personen wieder fit genug werden, um alleine oder mit wenig Hilfe den Alltag zu meistern.
Übergangspflege in einer Einrichtung dauert normalerweise maximal 28 Tage. Unter gewissen Voraussetzungen und je nach Bundesland kann ein solcher Aufenthalt auch bis zu 6 Wochen dauern.
Die Kosten für eine Übergangspflege müssen zu einem Teil von der oder dem Pflegebedürftigen selbst getragen werden, zu einem Teil gibt es Restkostenübernahmen, Zuschüsse und Förderungen der Bundesländer. Die berechnete Eigenleistung ist dabei von der Höhe des Einkommens und des Pflegegelds abhängig.
Wenn Sie vorübergehend nicht zu Hause leben können oder pflegende Angehörige eine Pause brauchen oder krank sind, ist in vielen Pflegeheimen eine befristete Aufnahme möglich. Man spricht dann von:
Ob Sie Übergangspflege erhalten oder nicht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie während Ihres Spitalsaufenthaltes merken, dass eine Versorgung nach Ihrer Entlassung zu Hause nicht gegeben ist und Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Fachpersonal vor Ort. Sie erhalten dann alle Informationen, die Sie für Ihre Übergangspflege benötigen.
Letzte Aktualisierung: 7. August 2024