Direkt zum Inhalt
pflege.gv.at pflege.gv.at
Kopfbereich
  • Suchen
  • Sprachauswahl
  • Gebärdensprache
  • Leicht Lesen
Hauptnavigation
  • Rat & Hilfe
    • Allgemeines
      • Was finden Sie auf pflege.gv.at?
      • Pflegereform 2022-2024
      • Pflege- und Betreuungsberufe
    • Beratungsangebote
      • Beratungsstellen österreichweit
      • Pflegeberatungsstellen im Bundesland
      • Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
      • Community Nursing
      • Selbsthilfegruppen
    • Leben mit Behinderung
      • Grundsätzliches
      • Gesetze und Rechte
      • Finanzielles
      • Unterstützung und Begleitung
      • Alltag
        • Wohnen
        • Mobilität
        • Arbeit, Ausbildung, Bildung und Beruf
      • Behindertenpass
      • EuroKey
    • Leben am Lebensende
      • Erwachsene
        • Allgemeine Informationen
        • Angebote im Krankenhaus
        • Angebot zur Betreuung bis zum Tod
        • Angebote zur Betreuung zu Hause
        • Angebote für den Trauerfall
      • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
        • Allgemeine Informationen
        • Angebot im Krankenhaus
        • Angebot zur Betreuung eines Kindes bis zu dessen Tod
        • Angebote zur Betreuung eines Kindes zu Hause
        • Spezielle Angebote
    • Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
      • Gesundheit
        • Erklärung Altersbegriff und Altersgrenze
        • Bereiche ohne Altersgrenzen
        • Psychosoziale Gesundheit
        • Ernährung
        • Bewegung
      • Bildung
        • Gesundheitsförderung in Schule und Beruf
        • Schule, Ausbildung und Beruf
        • AusBildung bis 18
      • Kinderrechte
        • UN-Kinderrechtskonvention
        • Kinderrechte in Österreich
        • EACH-Charta
      • Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu Hause
      • Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
      • Reha für Kinder und Jugendliche
      • Entlastungsangebote für Familien
      • Finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche
        • Pflegegeld für Kinder und Jugendliche
        • Erhöhte Familienbeihilfe
        • Therapiekostenersatz
        • Kostenersatz für Hilfsmittel
        • Fahrtkostenersatz bei Therapie
        • Schulfahrtbehilfe
        • Finanzielle Hilfe durch Vereine
  • Pflegewegweiser
    • So finden Sie die passende Pflege und Betreuung
      • Pflege und Betreuung zu Hause
        • 24-Stunden-Betreuung
        • Besuchs- und Begleitdienste
        • Essen auf Rädern
        • Mobile Hauskrankenpflege
        • Heimhilfe und Haushaltshilfe
        • Unterstützungsmöglichkeiten für zu Hause
      • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
        • Alten- und Pflegeheime
        • Tageszentren für Seniorinnen und Senioren
        • Übergangspflege
      • Pflege in alternativen Wohnformen
      • Pflege in bestimmten Lebenssituationen
    • So bekommen Sie finanzielle Unterstützung und kommen zu Ihrem Recht
      • Pflegegeld Überblick
        • Pflegegeld in Österreich
        • Antrag auf Pflegegeld
        • Pflegegeldstufen
        • Pflegegeldklage
        • Anleitung zum Pflegegeld
      • Förderungen Überblick
      • Förderung für 24-Stunden-Betreuung
        • 24-Stunden-Betreuung: Pflegezuschuss im Burgenland
      • Finanzielle Unterstützung für Pflegekurse
      • Gebührenbefreiung
        • Rezeptgebühren
        • Rundfunkgebühren: Befreiung vom ORF-Beitrag
      • Fahrten, Transportdienste und Parken
      • Selbstbestimmt leben
        • Vorsorgemöglichkeiten
        • Vorsorgevollmacht
        • Erwachsenenvertretung
        • Patientenverfügung in Österreich
    • So finden pflegende Angehörige Rat und Hilfe
      • Unterstützung allgemein
        • Pflegekarenzgeld
        • Angehörigenbonus
        • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung
        • Schulungsangebote
        • Pflegefit-Onlinekurs
      • Unterstützung für die Pflege von behinderten Kindern
        • Versicherungsschutz während der Pflege eines behinderten Kindes
      • Entlastungs- und Erholungsmöglichkeiten
        • Ersatzpflege, Kurzzeit- und Urlaubspflege
        • Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
        • Das Angehörigengespräch
        • Gesundheitsaktionen der Sozialversicherung für Selbständige
        • Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger
        • Rehabilitation für pflegende und betreuende Angehörige
      • Pflegeurlaub und Pflegefreistellung
      • Young Carers
      • Menschen mit Demenz
        • Demenzfreundliche Gemeinden
        • Schulungsangebote und Onlineschulungen
        • Hinweis zu Demenz-Selbsthilfegruppen
        • Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Demenz
    • So bleiben Sie aktiv und gesund im Alter
      • Wie bleibe ich körperlich fit?
        • Bewegung in den Alltag bringen
        • Diätologie
        • Ergotherapie
        • Logopädie
        • Orthoptik
        • Physiotherapie
        • Wie vermeide ich einen Sturz?
        • Gehhilfen
      • Wie bleibe ich geistig fit?
        • Wie bleibe ich im Kopf fit?
        • Übungen zum Gedächtnistraining
        • Wie schlafe ich gut?
      • Wie bleibe ich gesellschaftlich aktiv?
        • Seniorentreff
        • Ehrenamt
        • Vereinsleben
  • FAQ
  • Lexikon
  • XSchließen
suchen
Pfadnavigation
  1. home
  2. Pflegewegweiser
  3. So bekommen Sie finanzielle Unterstützung und kommen zu Ihrem Recht
  4. Pflegegeld Überblick
  5. > Pflegegeldstufen <
Zweite Menüebene Hauptnavigation
  • So finden Sie die passende Pflege und Betreuung
  • So bekommen Sie finanzielle Unterstützung und kommen zu Ihrem Recht
    • Pflegegeld Überblick
      • Pflegegeld in Österreich
      • Antrag auf Pflegegeld
      • Pflegegeldstufen
      • Pflegegeldklage
      • Anleitung zum Pflegegeld
    • Förderungen Überblick
    • Förderung für 24-Stunden-Betreuung
    • Finanzielle Unterstützung für Pflegekurse
    • Gebührenbefreiung
    • Fahrten, Transportdienste und Parken
    • Selbstbestimmt leben
  • So finden pflegende Angehörige Rat und Hilfe
  • So bleiben Sie aktiv und gesund im Alter
  • xschließen
Pflegegeldstufen

Die Höhe des Pflegegeldes wird, abhängig vom erforderlichen Pflegebedarf, nach Stufen festgelegt.

Wie viele Pflegestufen gibt es?

In Österreich gibt es 7 Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe festgesetzt wird, desto mehr Pflegegeld erhält man. Viele weitere Förderungen sind mit der Einstufung des Pflegegelds verbunden.

Wie viel Pflegegeld bekommen Sie für Ihre Pflegestufe?

Den 7 Pflegestufen sind 7 Geldbeträge zugeordnet, die für Pflegeleistungen genutzt werden sollen.    

Die Höhe des Pflegegeldes beträgt ab 1. Jänner 2025 (Beträge monatlich netto)

  • Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat: 200,80 Euro
  • Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat: 370,30 Euro
  • Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat: 577,00 Euro
  • Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat: 865,10 Euro
  • Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.175,20 Euro
  • Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat bei zeitlich nicht planbaren Betreuungsmaßnahmen oder, wenn eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig ist: 1.641,10 Euro
  • Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich ist: 2.156,60 Euro

Ermittlung des Pflegebedarfs und der Pflegestufe

Zur Ermittlung des Pflegebedarfs werden Betroffene von einer Ärztin, einem Arzt oder einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu Hause, im Pflegeheim oder auch im Krankenhaus besucht. Dieser Termin muss vorher angekündigt werden. Zusätzlich darf eine Vertrauensperson anwesend sein und auch Angaben zur Pflegesituation machen. Der Gesundheitszustand der Antragstellerin oder des Antragstellers wird untersucht und die Pflegestufe festgelegt.

Hinweis: Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwerniszuschläge.

Das betrifft zum Beispiel folgende Personen:

  • Personen mit schwerer geistiger oder psychischer Behinderung 
  • Personen mit Demenz

Die Extrastunden werden insbesondere angerechnet, wenn diese Personen eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigt die Pflegeperson mehr Geduld oder Einfühlungsvermögen bei der Pflege. Je nach Alter werden folgende Extrastunden angerechnet:

  • 50 Stunden bis zum 7. Geburtstag 
  • 75 Stunden bis zum 15. Geburtstag
  • 45 Stunden ab dem 15. Geburtstag

Unter folgendem Link finden Sie zusätzliche Informationen zum Erschwerniszuschlag.

Erschwerniszuschlag - oesterreich.gv.at

Einstufungskriterien

Verschiedene Einstufungskriterien bestimmen den Pflegebedarf und damit die Pflegestufe. Der Pflegebedarf einer Person wird auf der gesetzlichen Grundlage, der Bundeseinstufungsverordnung zum Pflegegeld beurteilt. Dort sind mehrere Tätigkeiten im täglichen Leben genannt, bei denen die pflegebedürftige Person Betreuung braucht. Verschiedene Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten oder Körperpflege sind Zeitwerten zugeordnet. Durch diese Zeitwerte wird festgestellt, wie viel Betreuung eine Person pro Tag benötigt. Neben dem Betreuungsbedarf wird auch berücksichtigt, ob eine Person Hilfe oder Hilfsmittel für bestimmte Tätigkeiten braucht.

Beispiele für Zeitwerte täglicher Tätigkeiten:

  • An- und Auskleiden: 2 x 20 Minuten
  • Einnehmen von Mahlzeiten: 1 Stunde
  • tägliche Körperpflege: 2 x 25 Minuten

Weitere Details und rechtliche Grundlagen finden Sie unter: 

Bundeseinstufungsverordnung zum Pflegegeld - RIS

Fragen & Antworten zu Pflegestufen und Höhe des Pflegegelds    

  • Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann es sein, dass das Pflegegeld nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausreicht. Unter diesen Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Erhöhung der Pflegegeldstufe stellen, und zwar

    • wenn das Datum des letzten Bescheids oder die letzte Entscheidung des Berufungsgerichts ein Jahr zurückliegt und
    • wenn Ihre Gesundheitssituation wesentlich schlechter geworden ist und Sie mehr Pflege oder Betreuung benötigen.

    Das müssen Sie im neuen Antrag mit einem aktuellen Arztbefund begründen.     Wird die Erhöhung bewilligt, erhalten Sie einen Bescheid mit der neuen Pflegegeldstufe.

  • Sollten Sie keine Pflegegeldeinstufung erhalten haben und Ihr Pflegegeldantrag per Bescheid abgelehnt worden sein, können Sie Einspruch erheben.

    Details finden Sie unter:

    Pflegegeldklage
  • Pflegestufen für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag werden anhand der Kinder-Einstufungsverordnung ermittelt. 

    Details finden Sie unter:

    Pflegegeld für Kinder und Jugendliche

Letzte Aktualisierung: 2. Jänner 2025

War diese Information hilfreich?
Nutzen sie die Schaltflächen, um Ihre Rückmeldung zu erfassen. In einem zweiten Schritt können Sie auch Text eingeben.

Anleitung Pflegegeld

Allgemeiner Überblick „Der Weg zum Pflegegeld“

Im Auftrag von

Logo des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Information

  • Technische Hinweise
  • Impressum
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Datenschutzerklärung
  • Inhaltsverzeichnis

Kontakt

Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6, 1010 Wien

  • infoplattform@goeg.at
Zurück nach oben