Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr durch pflegende Angehörige und mobile Dienste abgedeckt werden kann, ist die Übersiedlung in ein Alten- oder Pflegeheim oft eine notwendige und richtige Entscheidung.
In der alltäglichen Umgangssprache werden die Begriffe wie Altenheim, Altersheim und Pflegeheim gleichbedeutend verwendet. Hier gibt es jedoch Merkmale, in denen sich die Einrichtungen unterscheiden.
Altersheime oder auch Seniorenheime sind für ältere Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind. Im Bedarfsfall erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtung Unterstützung in der Grundpflege.
Altenpflegeheime oder Pflegeheime stehen pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, die rund um die Uhr Pflege und medizinische Betreuung benötigen.
Das Angebot und die Leistungen der Pflegeheime in Österreich sind sehr unterschiedlich. Es gibt Pflegeheime, in denen rund um die Uhr medizinisches Personal anwesend ist. Andere Pflegeheime sind auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert. So gibt es Pflegeheime, die sich auf Demenz, Wachkoma oder Palliativpflege spezialisiert haben.
Die Höhe der Heimkosten ist in Österreich sehr unterschiedlich und hängt vom Bundesland, der Ausstattung und der benötigten Pflegeleistung ab. Auch, ob es sich um ein öffentliches, konfessionelles oder privates Heim handelt, spielt bei den Kosten eine Rolle.
Die Kosten für einen Heimplatz in einem Alten- und Pflegeheim setzen sich in der Regel aus einem Grundbetrag und einem Pflegezuschlag zusammen. Letzterer orientiert sich an der Pflegestufe bzw. der Höhe des Pflegegeldes.
Die Kosten für einen Heimplatz in einem Alters- und Pflegeheim müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden. Zur Deckung werden Pflegegeld, Pension, Rente und sonstige Einkünfte der pflegebedürftigen Person herangezogen.
Ein kleiner Teil des Einkommens (20% der Pension und 10% des Pflegegeldes) verbleibt jedoch als Taschengeld bei der pflegebedürftigen Person.
Reicht das Einkommen nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten. Ehepartner oder unterhaltspflichtige Personen können jedoch verpflichtet werden, sich mit ihrem Einkommen an der Finanzierung der Heimunterbringung zu beteiligen. Kinder müssen nicht für die Pflege ihrer Eltern aufkommen.
Nach der bundesweiten Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2018 ist der Zugriff auf das Privatvermögen der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Bei einer Einstufung in die Pflegegeldstufe 4 oder höher liegt ein besonderer Pflegebedarf vor und die Aufnahme in ein Pflegeheim steht außer Zweifel.
Auch Personen mit Pflegegeldstufe 3, die nicht mehr in der Lage sind, ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen, haben unter Umständen Anspruch auf einen Platz in einem Pflegeheim.
Möchte man in ein spezielles Pflegeheim, kann die Wartezeit auf einen Heimplatz mehrere Monate betragen. Freie Plätze in Pflegeheimen werden nach Dringlichkeit vergeben. Wer sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung festlegt, kann schneller den nächsten freien Platz bekommen.
Um sich für einen Platz in einem Pflegeheim zu bewerben, ist in der Regel ein schriftlicher Antrag an den Träger zu richten, die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen und die finanzielle Situation darzulegen.
Letzte Änderung: 3. Oktober 2024