Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unterstützen Menschen jeden Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen dabei, den Alltag gut bewältigen zu können.
Das wichtigste Ziel ist hier die Verbesserung der Handlungsfähigkeit: In der Ergotherapie werden alltägliche Handlungen eingesetzt, und es kann dabei festgestellt werden, welche Fähigkeiten oder Fertigkeiten Sie noch vollständig und welche Sie nur noch eingeschränkt anwenden können. Dazu werden Handlungen und Tätigkeiten analysiert und geübt.
Durch das Üben soll erreicht werden, dass Sie wichtige Aktivitäten wieder möglichst selbstständig durchführen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Oft muss auch Ihre Lebenswelt anders gestaltet werden, indem zum Beispiel Wohnungsadaptierungen vorgenommen werden. Ziel der Ergotherapie ist es, die Lebensqualität eines Menschen erhalten oder verbessern zu können.
Wenn Sie auf den folgenden Link klicken, kommen Sie zu einem Video. Hier sehen Sie, was in der Ergotherapie zum Beispiel gemacht wird:
Bei Verletzungen, Krankheiten oder Unfällen benötigen Sie für die Ergotherapie eine Überweisung. Diese bekommen Sie bei Ihrer Hausärztin oder bei Ihrem Hausarzt sowie bei einer Fachärztin oder einem Facharzt. Möchten Sie Ergotherapie im Rahmen der Gesundheitsförderung oder -vorsorge in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine Überweisung.
Wenn Sie zu einer Vertragsergotherapeutin oder einem Vertragsergotherapeuten gehen, ist die Therapie für Sie in der Regel gratis. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Krankenversicherung einen Vertrag mit der gewählten Ergotherapeutin oder dem gewählten Ergotherapeuten hat. Zudem ist dafür auch eine Verordnung von der Hausärztin oder vom Hausarzt notwendig. Oft wird auch eine chefärztliche Bewilligung benötigt. Diese müssen Sie von Ihrer Krankenversicherung einholen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Sozialversicherung.
Wenn Sie zu einer Wahlergotherapeutin oder einem Wahlergotherapeuten gehen, müssen Sie selbst zahlen. Sie bekommen aber einen Teil der Kosten von der Versicherung zurück, wenn Sie darum ansuchen. Dafür benötigen Sie die durch Ihre Krankenkasse chefärztlich bewilligte Verordnung und die Honorarnoten Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung.
Eine Auflistung aller Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten der Österreichischen Gesundheitskasse finden Sie hier:
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Eine Auflistung der Gesundheitseinrichtungen für SVS-Versicherte finden Sie hier:
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Letzte Aktualisierung: 21. August 2024