Es gibt für Menschen mit Demenz neben den allgemeinen Unterstützungen zusätzliche finanzielle Hilfen.
Menschen mit Demenz bekommen bei der Einstufung für das Pflegegeld 45 Stunden zusätzlich angerechnet. Das kann dazu führen, dass sie in eine höhere Pflegestufe kommen und dadurch mehr Pflegegeld bekommen. Wenn die Begutachterin oder der Begutachter zur Pflegegeldeinstufung kommt, sollte dazu eine schriftliche Diagnose der Demenz vorhanden sein. Die Demenzdiagnose kann zum Beispiel durch einen Arztbrief, den das Krankenhaus oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie erstellt hat, nachvollziehbar sein. Dieser Befund kann auch schon dem Antrag auf Pflegegeld beigelegt werden.
Wenn Angehörige ein Familienmitglied pflegen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gehen. Pflegende Angehörige bekommen dann Pflegekarenzgeld. Wenn der zu pflegende Mensch einen Nachweis über seine demenzielle Erkrankung hat, ist das schon ab Pflegestufe 1 möglich.
Wenn pflegende Angehörige krank werden oder in den Urlaub fahren wollen, bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss, um für diesen Zeitraum Ersatzpflege organisieren zu können. Je nach Pflegestufe bekommen sie dafür 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr, um eine Ersatzpflegekraft oder einen Kurzzeitpflegeplatz bezahlen zu können. Wenn der zu pflegende Mensch einen Nachweis über seine demenzielle Erkrankung hat, ist das schon ab Pflegestufe 1 möglich und man bekommt noch 300 Euro zusätzlich.
Bei der Volkshilfe können Menschen mit Demenz oder deren Angehörige einmal pro Jahr um finanzielle Unterstützung ansuchen. Dazu kann man sich an jede Volkshilfe-Einrichtung in der eigenen Umgebung wenden. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom Einkommen und von anderen Dingen ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Volkshilfe. Diese finden Sie unter nachstehendem Link „Freie Wohlfahrt“. Klicken Sie ganz unten auf dieser Seite auf das Logo der Volkshilfe.
Letzte Aktualisierung: 3. Jänner 2023