Das Arbeitsmarktförderungsgesetz, kurz AMFG, regelt die Arbeitsvermittlung in Österreich. Die Arbeitsvermittlung wird vom Arbeitsmarktservice, kurz AMS, durchgeführt.
Das AMFG stellt sicher, dass die Mittel zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung in Österreich zur optimalen Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts zweckmäßig eingesetzt werden.