Das Arbeitslosenversicherungsgesetz regelt den Fall der Arbeitslosigkeit. In diesem Gesetz ist geregelt, wer, in welchen Fällen, und für welchen Zeitraum jemand Arbeitslosengeld bekommt.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetzt beinhaltet unter anderem den Umfang der Versicherung, die Versicherungsbeiträge, die Voraussetzungen für die Ansprüche, die Dauer des Bezugs der Leistungen. Leistungen sind zum Beispiel das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe oder das Weiterbildungsgeld.
Im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird auch die Kranken- und Pensionsversicherung bei Sterbebegleitung, bei Begleitung von schwerst
erkrankten Kindern, bei Pflegekarenz und bei Pflegeteilzeit geregelt.