Das Arbeitsmarktservicegesetz regelt die Aufgaben und die Organisation des Arbeitsmarktservice, kurz AMS, als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts.
Das AMS vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen, unterstützt Arbeitsuchende und Unternehmen und bietet Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderungen an. Es trägt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit in Österreich bei.