In Österreich ist die gesetzliche Sozialversicherung in drei große Sparten unterteilt: die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Letztere hat den Zweck, dass Personen auch im Alter oder bei krankheitsbedingten Ausfällen nach der Ausübung eines Berufs Zahlungen erhalten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine Pension gibt es nicht nur im Alter. Ist beispielsweise die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, können Betroffene auch schon in jungen Jahren eine Pension erhalten. Bei Todesfällen bekommen Hinterbliebene eine Waisen- oder Witwen- beziehungsweise Witwerpension.
Pensionen sind im Allgemeinen Pensionsgesetz, kurz APG, geregelt, wobei je nach Versicherungsgruppe jeweils
- das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, kurz ASVG,
- das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, kurz GSVG,
- das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, kurz FSVG, oder
- das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, kurz BSVG, die Vorgaben macht.