Sie haben als nahe Angehörige oder naher Angehöriger bei Inanspruchnahme einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit unter folgenden Bedingungen das Recht auf Pflegekarenzgeld:
- Anspruch der pflegedürftigen Person auf Pflegegeld ab der Stufe 3,
- Anspruch der pflegedürftigen Person auf Pflegegeld ab der Stufe 1, wenn sie an Demenz erkrankt oder minderjährig ist,
- einem Arbeitsverhältnis, das bereits drei Monate besteht, bevor Sie die Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz in Anspruch nehmen – das ist wichtig, weil Sie dadurch vollständig versichert sind –,
- einer Erklärung, dass Sie die Zeit der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit hauptsächlich für die Pflege der pflegebedürftigen Person nutzen. Bei Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit müssen Sie das nicht nachweisen.