Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür sorgen, dass es zu keiner Arbeitsverhinderung wegen eines Pflegefalles kommt. Wenn Sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, müssen Sie auch die Betreuung oder Pflege übernehmen. Eine Pflegefreistellung ist seit 2023 für die Betreuung von Personen im gleichen Haushalt möglich. Für nahe Angehörige muss kein gemeinsamer Haushalt vorliegen.