Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält als finanzielle Vergütung für ihre oder seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt.
Ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt wird umgangssprachlich auch als Gehalt bezeichnet. Neben den vertraglich fest vereinbarten Einkünften, gehören beispielsweise auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien zum Arbeitsentgelt.