Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich wurde eingerichtet, damit Personen bei finanzieller Notlage während der Familienhospizkarenz einen monatlichen Zuschuss erhalten. Diese finanzielle Unterstützung erhält man unter bestimmten Voraussetzungen.
Es muss sich um eine Karenzierung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei vollständigem Entfall der Bezüge handeln. Das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen muss unter 850 Euro monatlich pro Person liegen.
Weitere Informationen zur Familienhospizkarenz finden Sie auf unserer Seite pflege.gv.at