Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich wurde eingerichtet, damit Personen bei finanzieller Notlage während der Familienhospizkarenz einen monatlichen Zuschuss erhalten. Diese finanzielle Unterstützung erhält man unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel muss das Haushaltseinkommen einschließlich Pflegekarenzgeld einen bestimmten Wert unterschreiten.