Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich wurde eingerichtet, damit Personen bei finanzieller Notlage während der Familienhospizkarenz einen monatlichen Zuschuss erhalten. Diese finanzielle Unterstützung erhält man unter bestimmten Voraussetzungen.
Es muss sich um eine Karenzierung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei vollständigem Entfall der Bezüge handeln. Das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen muss seit 1. September 2025 unter 1200 Euro monatlich pro Person liegen. Bei Anträge, die bis 31. August 2025 eingereicht wurden, liegt das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei 850 Euro.
Weitere Informationen zur Familienhospizkarenz finden Sie auf unserer Seite pflege.gv.at