Oftmals reicht die stundenweise Betreuung durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste nicht aus. Die oder der Pflegebedürftige braucht ganztags und auch nachts Unterstützung. Das Pflegeheim ist keine Option. Die pflegebedürftige Person möchte zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dauerhafte Pflege und Betreuung zu finanzieren ist eine Herausforderung. Deshalb bietet der Bund eine Förderung für 24-Stunden-Betreuung an.
Die Voraussetzungen für diese Förderung sind, dass die pflegebedürftige Person
Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.
Zur 24-Stunden-Betreuung können sowohl selbstständige als auch angestellte Betreuungskräfte eingesetzt werden.
Die Voraussetzung für die Förderung in Bezug auf die Betreuungsperson ist, dass diese
Die Höhe der Förderung beträgt 275 Euro pro Monat für eine selbstständig tätige Betreuungskraft, die über einen Werkvertrag beschäftigt ist. Maximal werden monatlich 550 Euro gefördert, wenn zwei Betreuungskräfte benötigt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 550 Euro pro Monat für eine Betreuungskraft, die bei einer Organisation angestellt ist. Maximal werden monatlich 1100 Euro gefördert, wenn zwei Betreuungskräfte benötigt werden.
In manchen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung. Wenn Sie eine solche in Anspruch nehmen, können sich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bund ändern. Hier finden Sie Informationen zu zusätzlichen Förderungen in Ihrem Bundesland:
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