Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Befugnis, im Namen einer anderen Person zu handeln. Die Vollmacht wird erst dann wirksam, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt, zum Beispiel Angehörigen, Freundinnen und Freunden oder Nachbarinnen und Nachbarn.