Eine gesetzliche Erwachsenenvertretung kommt in Betracht, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr alleine erledigen kann, ohne sich selbst zu schaden.
Die Erwachsenenvertreter-Verfügung ist das Dokument, in dem der Name der gesetzlichen Erwachsenenvertreterin oder des gesetzlichen Erwachsenenvertreters einer Person festgehalten ist.
Alle Vertretungsformen sind in das ÖZVV, die Abkürzung für Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis, verpflichtend einzutragen.