Unter der Entscheidungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, in einer bestimmten Situation bewusst zu handeln. Die Person muss die Bedeutung und die Folgen ihres Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen können.
Wenn das Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist, etwa bei einer demenziellen Erkrankung oder nach einem Unfall, ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ratsam.
Die Vorsorgevollmacht muss persönlich und schriftlich vor einem Rechtsanwalt, Notar oder in rechtlich einfacheren Fällen, Erwachsenenschutzverein, ehemals Sachwalterverein, errichtet werden und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.
Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf unserer Seite pflege.gv.at