Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, kurz ÖZVV, ist ein elektronisch geführtes Register, in das alle Vertretungsformen verpflichtend einzutragen sind. Die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung wird erst mit der Eintragung in dieses Register wirksam.
Einsicht in das Register können nur Gerichte und die eintragenden Stellen, das sind das Notariat, die Rechtsanwaltskanzlei oder der Erwachsenenschutzverein sowie der Sozialversicherungsträger oder der Sozialhilfeträger nehmen.
Über diese eintragenden Stellen können die vertretene Person und ihre Vertretung Einsicht in das Register nehmen.