Mit Übergangspflege oder Überleitungspflege sind Aufenthalte in einem Pflegeheim gemeint, die sich prinzipiell nur auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit beschränken. Dieses Pflegeangebot kann zum Beispiel nach einem Spitalsaufenthalt zur Rehabilitation, mit dem Ziel der Rückkehr in die vertraute häusliche Umgebung, genutzt werden.