Selbstständige Betreuungskräfte gehören dem freien Gewerbe der Personenbetreuung an. Gewerbliche Betreuerinnen oder Betreuer, auch 24-Stunden-Betreuerinnen oder -Betreuer genannt, müssen daher keine speziellen Qualifikationen beziehungsweise Ausbildungen nachweisen. Nur für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist eine Mindestqualifikation Voraussetzung. Die Tätigkeit der selbstständig tätigen Betreuerinnen oder Betreuer beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die betreuten Personen bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen.