Was war der Pflegeregress?
„Pflegeregress“ bedeutet Rückgriff auf das Vermögen für die Pflege. In Österreich mussten bis 2017 pflegebedürftige Personen in Langzeitpflege in einem Pflegeheim auf das eigene Einkommen oder Vermögen zurückgreifen. Bei einer Förderung wurde das eigene Einkommen wie die Pension oder Pflegegeld sowie das Vermögen wie Ersparnisse, Sparbücher, Wertpapiere oder Immobilien herangezogen. Auch auf das Vermögen von Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern konnten die Sozialabteilungen der Bundesländer zurückgreifen. Das bedeutete in der Praxis auch, dass die Sozialabteilungen Pfandrechte auf Immobilien erhalten haben. Den pflegebedürftigen Personen in den Pflegeheimen blieben nur wenige tausend Euro an Vermögen übrig.
Wann wurde der Pflegeregress abgeschafft?
Der Pflegeregress ist seit 1. Jänner 2018 für alle Personen abgeschafft, die eine öffentliche Förderung für die Pflege im Pflegeheim erhalten. Der Zugriff auf das Vermögen von Betroffenen, deren Angehörigen, deren Erben oder von Beschenkten ist unzulässig.
Das ist das Gesetz dazu: § 330a ASVG
Was gilt nun statt dem Pflegeregress? Wer finanziert die Pflege?
Das Einkommen der Betroffenen wird weiterhin für die Pflege herangezogen. Die weiteren Kosten tragen nun Bund und Länder. In den Pflegeheimen bekommen Bewohnerinnen und Bewohner monatlich 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld.