Der Begriff Pflegeregress bedeutet Rückgriff auf das Vermögen für Pflege-und Betreuungskosten. In Österreich mussten bis 2017 pflegebedürftige Personen, die in geförderter Langzeitpflege in einem Pflegeheim untergebracht waren, für die Kosten aus eigenem Einkommen (d.h. Pension, Pflegegeld) sowie aus vorhandenem Vermögen (Ersparnissen, Sparbüchern, Wertpapieren, Immobilien) aufkommen. Auch auf das Vermögen von Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern konnten die Sozialabteilungen der Bundesländer zurückgreifen.
Wann wurde der Pflegeregress abgeschafft?
Der Pflegeregress wurde mit 1.1.2018 abgeschafft. Der Zugriff auf das Vermögen von Betroffenen, deren Angehörigen, deren Erbinnen und Erben oder von Beschenkten ist unzulässig.